Die Brandsicherheitswache ist in der Regel eine Wache der Stadtfeuerwehr, die während Veranstaltungen z. B. in Versammlungsstätten, als vorbeugende organisatorische Brandschutzmaßnahme zur Verfügung steht.
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Bauordnungsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Um die Stadt in die Lage zu versetzen, die Entscheidung zu treffen, ob eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss, ist eine rechtzeitige Anzeige durch den Veranstalter erforderlich. Dies muss nicht immer der Betreiber der baulichen Anlage sein.
Eine Anzeige ist nur dann rechtzeitig, wenn der Stadt im normalen Geschäftsablauf, in der Regel 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, ausreichend Zeit verbleibt, die Entscheidung zu treffen und das notwendige Personal zu benachrichtigen.
Entstehen mir Kosten?
Die Brandsicherheitswache ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung
Weitere Informationen
Kontakt:
Herbert Maur
Tel.: 02241/243-616
E-Mail: herbert.maur@sankt-augustin.de
Feuer- und Bevölkerungsschutz
Feuerwehrtechnische Zentrale
Gartenstraße 27 a
53757 Sankt Augustin